Der Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchengemeinderat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens.
Die Aufgaben eines Kirchengemeinderates sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) der Gemeinde, er stellt Mitarbeiter ein und ist vor allem für das geistliche Leben einer Gemeinde verantwortlich. Neben den Pastoren sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder.